Fragen und Antworten

- Es ist doch noch gar kein Mensch, sondern nur ein Zellklumpen!
- Mein Bauch gehört mir! Ich bin doch keine Gebärmaschine!
- Und wenn eine Frauen durch Vergewaltigung schwanger geworden ist?
- Heute muss niemand mehr ein behindertes Kind zur Welt bringen!
- Ich bin viel zu jung für ein Kind! Ich bin noch in der Ausbildung! Ich komme nicht mal mit mir selber klar! Ich kann mir gar kein Kind leisten!
- Warum so ein Theater? Die Abtreibung löst meine Probleme sofort!
- Mit der Abtreibungspille geht es doch schnell und einfach!


Es ist doch noch gar kein Mensch, sondern nur ein Zellklumpen!

Dr. med. Bernard Nathanson, ein Abtreibungs-Arzt in New York, der für 75'000 Abtreibungen zuständig war, sah eines Tages eine Abtreibung auf Video, die mit Ultraschall aufgenommen wurde. Dieses Video erschütterte ihn dermassen, dass er mit den Abtreibungen aufhörte. Er sah nämlich, wie sich das kleine Kind gegen die Tötungsinstrumente verzweifelt gewehrt hatte.


Zitat Dr. Nathanson: "Es gibt keinen Punkt, an dem ein Wechsel stattfinden würde; von einem Nichts zu einem Etwas; von einer Unperson zu einer Person. Es gibt keinen plötzlichen Umschlag bei der Entwicklung des Uterus, und deshalb ist das Leben ein kontinuierliches Spektrum von seinem Anfang bis zu seinem Ende. Ich glaube, dass die Zulassung der Abtreibung die planmässige Zerstörung dessen bedeutet, was unbestreitbar und eindeutig menschliches Leben ist."

Die Genforschung hat bewiesen, dass sich die Existenz des Menschen nach der Kernverschmelzung nicht mehr verändert, sondern nur noch entwickelt (Werner Arber, Nobelpreisträger).

Mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt das Leben eines einzigartigen Menschen, den es so nie wieder geben wird und noch nie gegeben hat. Die befruchtete Eizelle teilt sich und entwickelt sich immer weiter. Dabei durchläuft die Entwicklung des Menschen nicht verschiedene Stadien, wie das bei einem Schmetterling der Fall ist, sonder die Entwicklung geht immer weiter voran bis zum Tode. Am 21. Tag nach der Befruchtung beginnt das Herz des Kindes zu schlagen, nach sieben Wochen sind alle Organe funktionsfähig.


Mein Bauch gehört mir! Ich bin doch keine Gebärmaschine!

Stimmt, aber nur solange kein Kind darin wächst. Das Kind gehört nicht der Mutter und sie hat kein Recht darüber zu bestimmen, ob es Leben darf oder nicht. Nicht einmal einem hochverschuldeten Menschen wird das Existenzminimum entzogen. Für ein Baby ist die Gebärmutter das Existenzminimum, den es für seine Entwicklung braucht. Mit der "Fristenregelung" wird die Gebärmutter zum gefährlichsten Ort der Welt für das Ungeborene. Wenn das Kind geboren ist und die Eltern nicht in der Lage sind, für das Kind zu sorgen, greift der Staat schützend ein. Ein Kind im Mutterleib ist absolut wehrlos und muss besonders geschützt werden. Das Recht des Ungeborenen auf Leben hat einen höheren Stellenwert als das Recht der Mutter auf Selbstbestimmung. Wenn die Eltern dem Kind das Recht auf Leben verwehren wollen, muss der Staat das Lebensrecht des Kindes verteidigen.

Die schweizerische Hilfe für Mutter und Kind drückt es treffend aus: " Der Staat verordnet nicht das Gebären, sondern schützt vielmehr das Leben des Menschen als sein höchstes Gut. Das Gebären verordnen sich Mann und Frau selbst, wenn sie das Kind zeugen. Ist das Kind einmal gezeugt, muss es notwendigerweise geboren werden: Die Abtreibungsbefürworter wollen, dass es tot geboren wird, Abtreibungsgegner sind dafür, dass es lebend auf die Welt kommt. Menschenunwürdig ist nicht der physische Gebärzwang, sondern viel mehr das Töten des wehrlosen Kindes."

Und wenn eine Frauen durch Vergewaltigung schwanger geworden ist?

Das ist eine sehr gute Frage. Glücklicherweise werden nur sehr wenige Frauen nach einer Vergewaltigung schwanger. Eine amerikanischen Studie hält fest, dass die Abtreibung nach einer Vergewaltigung die betroffenen Frauen sehr belastet hat, obwohl sie das nie erwartet haben. Dazu kommt noch, dass das entstandene Kind keine Schuld trägt an der verabscheuungswürdigen Tat seines Vaters. Es sollte das Verbrechen seines Vaters nicht mit dem Leben büssen müssen. Auch ein solches Kind hat ein Recht auf das Leben. Wenn die Frau das Ungeborene abtreibt, hat sie neben dem Schock der Vergewaltigung noch die Abtreibung zu verkraften. Das sind dann zwei sehr schlimme und belastende Ereignisse in ihrem Leben zur selben Zeit. Ausserdem bleibt immer noch die Möglichkeit, das Kind zur Adoption freizugeben. Es ist viel weniger belastend zu wissen, dass das Kind Leben darf und bei Menschen aufwächst, die es lieben, als den Tod des Kindes verantworten zu müssen.

Heute muss niemand mehr ein behindertes Kind zur Welt bringen!

Wenn dieser Grundsatz gilt, hat kein behinderter Mensch das Recht auf Leben. Auch gesunde Menschen können jederzeit durch Krankheit oder Unfall behindert werden. Heisst das, dass man dann diese Menschen töten müsste, weil ihr Leben nicht mehr lebenswert ist? Was ist mit Menschen, die wegen einem Sehfehler eine Brille tragen müssen? Oder Menschen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit einen Arm oder ein Bein verlieren? Verlieren sie dadurch ihr Recht, auf dieser Erde zu leben? Wer hat das Recht zu bestimmen, welches Leben lebenswert ist und welches nicht? Wir sind der Meinung, dass es nicht das Recht der Menschen ist zu entscheiden, wer leben darf und wer nicht.

Anstatt behinderte Menschen zu diskriminieren, ist es sinnvoller, auch an sie zu denken und ihnen den Alltag zu erleichtern und sie in die Gesellschaft zu integrieren.


Ich bin viel zu jung für ein Kind! Ich bin noch in der Ausbildung! Ich komme nicht mal mit mir selber klar! Ich kann mir gar kein Kind leisten!

Selbst wenn eine Mutter noch minderjährig oder in der Ausbildung ist oder sich nicht reif genug fühlt, das Kind aufzuziehen, ist das kein Grund, ein wehrloses Kind umzubringen. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wer sich um das Kind kümmern kann, bis die Mutter dazu selber in der Lage ist.

1. Die eigenen Eltern oder die Eltern des Kindsvaters
2. Andere Verwandte wie Schwestern, Tanten, Grosseltern etc.
3. Pflegeeltern, die das Kind voll- oder teilzeitbetreuen.
4. Mutter-und-Kind Häuser, in denen die jugendliche Mutter ihre Schule oder Ausbildung abschliessen kann und das Kind in dieser Zeit betreut wird. Die jugendliche Mutter lernt dort auch wie man ein Baby pflegt und erzieht und wie man einen Haushalt führt.
5. Freigabe zur Adoption.

Für Schwangere in Not gibt es staatliche, kirchliche und private Hilfsangebote. Es gibt zahlreiche Organisationen, die ihre Hilfe anbieten (siehe auch unter Hilfe). Ausserdem gibt es viele adoptionswillige Elternpaare, die sich oft jahrelang vergeblich um ein Kind bemühen. Solche Eltern werden sorgfältig ausgewählt und warten nur darauf, einem Kind ihre Liebe zu geben und ihm alles zu geben, was es für ein glückliches Leben braucht.

Warum so ein Theater? Die Abtreibung löst meine Probleme sofort!

Das erste Opfer einer Abtreibung ist das Kind. Aber es gibt noch ein Opfer: Seine Mutter. Sehr oft werden die Folgen einer Abtreibung unterschätzt. Viele Frauen leiden an erheblichen Problemen, bei manchen treten die Folgen erst später auf.

Sehr viele Frauen leiden am Post Abortion Syndrome (PAS), das die Folgen einer Abtreibung beschreibt. Die häufigsten körperlichen und seelischen Schäden einer Abtreibung sind:

Körperliche Folgen:
- Verletzungen der Gebärmutter
- Infektionen, Entzündungen der Gebärmutter und Eileiter
- Verschleppung von Blutgerinnseln, Embolien und Blutungen
- Dauernde Unfruchtbarkeit und Verwachsungen im Unterleib
- Früh- und Fehlgeburten (nach Abtreibungen 3x so häufig)
- Eileiterschwangerschaften (nach Abtreibungen 8x so häufig)
- Mangelnder Reifegrad und Missbildungen bei späteren Kindern

Psychische Folgen:
- Angst-, Scham-, Schuld- und Verlustgefühle
- Depressionen
- Negative Veränderungen in der Beziehung zu Freunden
- Schreikrämpfe, Schweissausbrüche
- Vorwürfe gegen sich und andere (Mann, Abtreibungsarzt etc.)
- Schlafstörungen, Alpträume, quälend wiederkehrende Erinnerungen
- Absterben des Gefühlslebens (Roboterfeeling)
- Beziehungsstörungen, Eheprobleme, oft Scheitern der Beziehungen
- Hass, Ekel und Wut gegen Männer und gegen den eigenen Körper
- Fixierung auf Schwangere und Kinder
- Konzentrationsschwierigkeiten, Hyperaktivität
- Mehrfachabtreibungen
- Medikamenten-, Drogen- und Alkoholmissbrauch
- Suizidgefahr
- Krampfhafter Versuch, die eigene Abtreibung durch Einsatz für oder gegen Abtreibung zu rechtfertigen

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie im Buch "Myriam ... warum weinst du?", herausgegeben von der Stiftung "Ja zum Leben - Mütter in Not", Postfach, 8730 Uznach, ISBN 3-9521192-0-2.

Über 90 % der Frauen würden nicht mehr abtreiben, jede 2. Frau wünscht sich ihr Kind zurück und dreiviertel aller Frauen hätten sich gegen die Abtreibung entschieden, wenn sie unterstützt und korrekt informiert worden wären in der Entscheidungszeit. Erschreckend ist auch, dass viele Frauen gar nicht wussten, wie weit ihr Kind zum Zeitpunkt der Abtreibung bereits entwickelt war. Diese Frauen berichten, sie hätten niemals abgetrieben, wenn sie richtig informiert gewesen wären.

Solche Aussagen von betroffenen Frauen geben zu denken und es ist wichtig, dass wir die Folgen, unter denen diese Frauen leiden, ernst nehmen.


Mit der Abtreibungspille geht es doch schnell und einfach!

Mit der Abtreibungspille Mifegyne (RU 486) wurde ein „Medikament“ zugelassen, das die alleinige Aufgabe hat, menschliches Leben zu töten. Mifegyne ist kein Medikament für die Heilung oder Linderung einer Krankheit, sondern dient der vorgeburtlichen Tötung des Kindes.

Wie wirkt die Abtreibungspille Mifegyne (RU 486)?

Zu Beginn der Schwangerschaft wird das Hormon Progesteron gebildet und dient dem Schutz der Schwangerschaft. Die Gebärmutterschleimhaut wird mit viel Nährstoffen versorgt. Mifegyne hebt die schwangerschaftserhaltende Wirkung des Progesterons auf. Die Gebärmutterschleimhaut wird zunehmend abgebaut. Folglich erhält das Kind in der Gebärmutter zu wenig Nährstoffe und Sauerstoff, verhungert regelrecht und stirbt langsam. Nach zwei Tagen wird das wehenauslösende Mittel Prostaglandin verabreicht, was zur Ausstossung des getöteten Kindes führt.

Die Abtreibungspille darf bis zum 49. Tag der Schwangerschaft, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode durchgeführt werden, das heisst, bis etwa 35 Tage nach der Befruchtung. Ab dem 21. Tag fängt das Herz bereits an zu schlagen.

Es verbleiben der Frau ca. 3 Wochen Zeit um über das Schicksal ihres Kindes zu entscheiden. Unter enormem Zeitdruck muss eine schwerwiegende Entscheidung gefällt werden und es bleibt kaum Zeit, über andere Wege oder Lösungen nachzudenken oder Hilfe zu suchen.

Mit der Abtreibungspille beteiligt sich die Frau aktiv an der Tötung ihres Kindes, was möglicherweise zu schwereren Auswirkungen führt als andere Abtreibungsmethoden. Langzeitstudien gibt es noch nicht, da Mifegyne erst im Jahr 99 in der Schweiz zugelassen wurde.

Welche Nebenwirkungen sind möglich? Schwere Blutungen, die eine Ausschabung erforderlich machen, nicht vollständige Ausstossung des Kindes (ebenfalls Ausschabung nötig), Bauchkrämpfe, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Infektionen.