Fragen und Antworten
Mein Bauch gehört mir! Ich bin doch keine Gebärmaschine!
Stimmt, aber nur solange kein Kind darin wächst. Das Kind gehört
nicht der Mutter und sie hat kein Recht darüber zu bestimmen, ob es Leben
darf oder nicht. Nicht einmal einem hochverschuldeten Menschen wird das Existenzminimum
entzogen. Für ein Baby ist die Gebärmutter das Existenzminimum, den
es für seine Entwicklung braucht. Mit der "Fristenregelung" wird
die Gebärmutter zum gefährlichsten Ort der Welt für das Ungeborene.
Wenn das Kind geboren ist und die Eltern nicht in der Lage sind, für das
Kind zu sorgen, greift der Staat schützend ein. Ein Kind im Mutterleib
ist absolut wehrlos und muss besonders geschützt werden. Das Recht des
Ungeborenen auf Leben hat einen höheren Stellenwert als das Recht der Mutter
auf Selbstbestimmung. Wenn die Eltern dem Kind das Recht auf Leben verwehren
wollen, muss der Staat das Lebensrecht des Kindes verteidigen.
Die schweizerische Hilfe für
Mutter und Kind drückt es treffend aus: " Der Staat verordnet
nicht das Gebären, sondern schützt vielmehr das Leben des Menschen
als sein höchstes Gut. Das Gebären verordnen sich Mann und Frau selbst,
wenn sie das Kind zeugen. Ist das Kind einmal gezeugt, muss es notwendigerweise
geboren werden: Die Abtreibungsbefürworter wollen, dass es tot geboren
wird, Abtreibungsgegner sind dafür, dass es lebend auf die Welt kommt.
Menschenunwürdig
ist nicht der physische Gebärzwang, sondern viel mehr das Töten des
wehrlosen Kindes."
Heute muss niemand mehr ein behindertes Kind zur Welt
bringen!
Wenn dieser Grundsatz gilt, hat kein behinderter Mensch das Recht auf Leben.
Auch gesunde Menschen können jederzeit durch Krankheit oder Unfall behindert
werden. Heisst das, dass man dann diese Menschen töten müsste, weil
ihr Leben nicht mehr lebenswert ist? Was ist mit Menschen, die wegen einem Sehfehler
eine Brille tragen müssen? Oder Menschen, die durch einen Unfall oder eine
Krankheit einen Arm oder ein Bein verlieren? Verlieren sie dadurch ihr Recht,
auf dieser Erde zu leben? Wer hat das Recht zu bestimmen, welches Leben lebenswert
ist und welches nicht? Wir sind der Meinung, dass es nicht das Recht der Menschen
ist zu entscheiden, wer leben darf und wer nicht.
Anstatt behinderte Menschen zu diskriminieren, ist es sinnvoller, auch an sie zu denken und ihnen den Alltag zu erleichtern und sie in die Gesellschaft zu integrieren.
Ich bin viel zu jung für ein Kind! Ich bin noch in der
Ausbildung! Ich komme nicht mal mit mir selber klar! Ich kann mir gar kein Kind
leisten!
Selbst wenn eine Mutter noch minderjährig oder in der Ausbildung ist
oder sich nicht reif genug fühlt, das Kind aufzuziehen, ist das kein Grund,
ein wehrloses Kind umzubringen. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wer
sich um das Kind kümmern kann, bis die Mutter dazu selber in der Lage ist.
1. | Die eigenen Eltern oder die Eltern des Kindsvaters |
2. | Andere Verwandte wie Schwestern, Tanten, Grosseltern etc. |
3. | Pflegeeltern, die das Kind voll- oder teilzeitbetreuen. |
4. | Mutter-und-Kind Häuser, in denen die jugendliche Mutter ihre Schule oder Ausbildung abschliessen kann und das Kind in dieser Zeit betreut wird. Die jugendliche Mutter lernt dort auch wie man ein Baby pflegt und erzieht und wie man einen Haushalt führt. |
5. | Freigabe zur Adoption. |
Für
Schwangere in Not gibt es staatliche, kirchliche und private Hilfsangebote.
Es gibt zahlreiche Organisationen, die ihre Hilfe anbieten (siehe auch unter
Hilfe). Ausserdem gibt es viele adoptionswillige Elternpaare, die sich oft jahrelang
vergeblich um ein Kind bemühen. Solche Eltern werden sorgfältig ausgewählt
und warten nur darauf, einem Kind ihre Liebe zu geben und ihm alles zu geben,
was es für ein glückliches Leben braucht.
Warum so ein Theater? Die Abtreibung löst meine Probleme sofort!
Das erste Opfer einer Abtreibung ist das Kind. Aber es gibt noch ein Opfer: Seine Mutter. Sehr oft werden die Folgen einer Abtreibung unterschätzt. Viele Frauen leiden an erheblichen Problemen, bei manchen treten die Folgen erst später auf.
Sehr viele Frauen leiden am Post Abortion Syndrome (PAS), das die Folgen einer Abtreibung beschreibt. Die häufigsten körperlichen und seelischen Schäden einer Abtreibung sind:
Körperliche
Folgen:
- Verletzungen der Gebärmutter
- Infektionen, Entzündungen der Gebärmutter und Eileiter
- Verschleppung von Blutgerinnseln, Embolien und Blutungen
- Dauernde Unfruchtbarkeit und Verwachsungen im Unterleib
- Früh- und Fehlgeburten (nach Abtreibungen 3x so häufig)
- Eileiterschwangerschaften (nach Abtreibungen 8x so häufig)
- Mangelnder Reifegrad und Missbildungen bei späteren Kindern
Psychische
Folgen:
- Angst-, Scham-, Schuld- und Verlustgefühle
- Depressionen
- Negative Veränderungen in der Beziehung zu Freunden
- Schreikrämpfe, Schweissausbrüche
- Vorwürfe gegen sich und andere (Mann, Abtreibungsarzt etc.)
- Schlafstörungen, Alpträume, quälend wiederkehrende Erinnerungen
- Absterben des Gefühlslebens (Roboterfeeling)
- Beziehungsstörungen, Eheprobleme, oft Scheitern der Beziehungen
- Hass, Ekel und Wut gegen Männer und gegen den eigenen Körper
- Fixierung auf Schwangere und Kinder
- Konzentrationsschwierigkeiten, Hyperaktivität
- Mehrfachabtreibungen
- Medikamenten-, Drogen- und Alkoholmissbrauch
- Suizidgefahr
- Krampfhafter Versuch, die eigene Abtreibung durch Einsatz für oder gegen
Abtreibung zu rechtfertigen
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie im Buch "Myriam ... warum weinst du?", herausgegeben von der Stiftung "Ja zum Leben - Mütter in Not", Postfach, 8730 Uznach, ISBN 3-9521192-0-2.
Über 90 % der Frauen würden nicht mehr abtreiben, jede 2. Frau wünscht sich ihr Kind zurück und dreiviertel aller Frauen hätten sich gegen die Abtreibung entschieden, wenn sie unterstützt und korrekt informiert worden wären in der Entscheidungszeit. Erschreckend ist auch, dass viele Frauen gar nicht wussten, wie weit ihr Kind zum Zeitpunkt der Abtreibung bereits entwickelt war. Diese Frauen berichten, sie hätten niemals abgetrieben, wenn sie richtig informiert gewesen wären.
Solche Aussagen von betroffenen Frauen geben zu denken und es ist wichtig, dass wir die Folgen, unter denen diese Frauen leiden, ernst nehmen.
Mit
der Abtreibungspille geht es doch schnell und einfach!
Mit der Abtreibungspille Mifegyne (RU 486) wurde ein Medikament zugelassen, das die alleinige Aufgabe hat, menschliches Leben zu töten. Mifegyne ist kein Medikament für die Heilung oder Linderung einer Krankheit, sondern dient der vorgeburtlichen Tötung des Kindes.
Wie wirkt die Abtreibungspille Mifegyne (RU 486)?
Zu Beginn der Schwangerschaft wird das Hormon Progesteron gebildet und dient dem Schutz der Schwangerschaft. Die Gebärmutterschleimhaut wird mit viel Nährstoffen versorgt. Mifegyne hebt die schwangerschaftserhaltende Wirkung des Progesterons auf. Die Gebärmutterschleimhaut wird zunehmend abgebaut. Folglich erhält das Kind in der Gebärmutter zu wenig Nährstoffe und Sauerstoff, verhungert regelrecht und stirbt langsam. Nach zwei Tagen wird das wehenauslösende Mittel Prostaglandin verabreicht, was zur Ausstossung des getöteten Kindes führt.
Die Abtreibungspille darf bis zum 49. Tag der Schwangerschaft, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode durchgeführt werden, das heisst, bis etwa 35 Tage nach der Befruchtung. Ab dem 21. Tag fängt das Herz bereits an zu schlagen.
Es verbleiben der Frau ca. 3 Wochen Zeit um über das Schicksal ihres Kindes zu entscheiden. Unter enormem Zeitdruck muss eine schwerwiegende Entscheidung gefällt werden und es bleibt kaum Zeit, über andere Wege oder Lösungen nachzudenken oder Hilfe zu suchen.
Mit der Abtreibungspille beteiligt sich die Frau aktiv an der Tötung ihres Kindes, was möglicherweise zu schwereren Auswirkungen führt als andere Abtreibungsmethoden. Langzeitstudien gibt es noch nicht, da Mifegyne erst im Jahr 99 in der Schweiz zugelassen wurde.
Welche Nebenwirkungen sind möglich? Schwere Blutungen, die eine Ausschabung erforderlich machen, nicht vollständige Ausstossung des Kindes (ebenfalls Ausschabung nötig), Bauchkrämpfe, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Infektionen.