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Buchtipp

Doris Stommel-Hesseler, Buchautorin und Referentin aus dem Rheinland ist es gelungen, gemeinsam mit Eltern und Geschwistern behinderter Kinder aus Deutschland, Griechenland und der Schweiz, eine zum Umdenken anregende Sichtweise, hinsichtlich des Themas "Behinderung" und "Anderssein", in einem Buch zu verfassen.
Der Titel dieses Buches "In mir ist Freude" lädt den Leser ein, an Erfahrungen, in denen die Freude am besonderen Kind im Vordergrund steht, teilzuhaben. Es ist in vortrefflicher Weise gelungen, Erfahrenes mit tiefem Sinn spüren zu lassen. Insgesamt 80 Farbfotos unterstreichen die Texte, von denen jeder einzelne geschilderte Lebensweg mit seiner Andersartigkeit berührt. Teilweise wussten die Eltern dieser Kinder schon während der Schwangerschaft, dass sie ein behindertes Kind erwarten. Sie haben sich ganz bewusst gegen eine Abtreibung und somit für das Leben dieses Kindes entschieden. Aus den Zeilen sprechen Gelassenheit, Annehmen ohne Vorbehalt, Zusammenhalt und vor allem eine ansteckende, gelebte Freude. Es wird deutlich: "Leben mit Behinderung ist lebbar, Wege sind oft anders, aber gehbar, Gefühle werden richtig fühlbar, das Leben ist intensiv".


Ein Buch das Mut macht, dass Hoffnung gibt; das voreilige Entschlüsse während einer Schwangerschaft mit einem behinderten Fötus verhindern möchte. Ein Buch, das in keiner Schule und in keiner Schwangerschaftsberatungsstelle fehlen sollte.

Doris-Verlag, Doris Stommel-Hesseler, Mittelsaurenbach 3, 53809 Ruppichteroth
E-Mail: DoSto-He@t-online.de, Telefon und Fax: 02295/903658

In mir ist Freude, 286 Seiten, 80 Farbfotos, ISBN-Nr. 978-3-9810623-0-4
erhältlich im Buchhandel oder Doris-Verlag ab Juni 2007 zum Preis von 16,90 Euro

Lesen Sie auch den Erfahrungsbericht von Sandra Stommel - hier.

 

2. Juni 2002:


Ein schwarzer Tag für den Lebensschutz in der Schweiz

Von Domherr Christoph Casetti, Chur

Das Schweizer Volk hat die Fristenregelung angenommen und die Initiative für Mutter und Kind klar abgelehnt. Wenn Parlamente unmoralische Gesetze beschliessen, ist das traurig, aber nicht besonders erstaunlich. Parlamentarier neigen dazu, ihr Fähnlein in den Wind des Zeitgeistes zu hängen. Sie wollen ja meistens wieder gewählt werden. Die Bevölkerung der Schweiz hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich bei Abstimmungen nicht immer nach der politischen Klasse richtet. Wenn sich diese Hoffnung bei der Frage der Abtreibung nun nicht erfüllte, ist das umso schmerzlicher. Denn nun hat nicht einfach nur ein Parlament die Tötung der ungeborenen Kinder faktisch freigegeben, sondern die Mehrheit unseres Volkes.

Nun sind Grundrechte, von denen unsere neue Bundesverfassung ausdrücklich spricht, für die ersten drei Monate des menschlichen Daseins, ja unter Umständen bis zur Geburt, ausser Kraft gesetzt. Die Menschenwürde der ungeborenen Kinder ist nicht mehr geschützt (vgl. Bundesverfassung Artikel 7). Die Rechtsgleichheit gemäss Artikel 8 ist nicht mehr gewährleistet. Denn die Fristenregelung von zwölf Wochen diskriminiert Personen vor ihrer Geburt schon allein auf Grund ihres Alters. Vor allem aber wird das in Artikel 10 garantierte Recht auf Leben vor der Geburt suspendiert und allein in die Verfügung der Mutter bzw. nach drei Monaten zusätzlich ins Ermessen des behandelnden Arztes gestellt.

Damit verliert in Bezug auf das grundlegendste Menschenrecht auch die Schweiz die Auszeichnung eines Rechtsstaates. Das wird für das Rechtsbewusstsein schwerwiegende Folgen haben. Aus der Straflosigkeit der Abtreibung wird man alsbald das Recht auf Abtreibung ableiten. Das hat die Entwicklung z.B. in Deutschland klar gezeigt. Ganz in diesem Sinne werden die Kantone ja verpflichtet, Abtreibungskliniken und -praxen zu bezeichnen. Und auch die obligatorischen Krankenkassen müssen die Kosten der Abtreibungen als Pflichtleistung übernehmen. Wie soll unter diesen Umständen die auch von den Befürwortern der Fristenregelung betonte Erkenntnis wachgehalten werden, dass "jede Abtreibung eine zu viel" ist. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass - wie in vergleichbaren anderen Ländern - die Zahl der Abtreibungen trotz allen gegenteiligen Beteuerungen tendenziell zunehmen wird. Die "Anpassung des Gesetzes an die gelebte Praxis" wird ihrerseits Rückwirkungen auf das praktische Leben haben und den Lebensschutz noch mehr aushöhlen.

In einer "Erfolgs - und Spassgesellschaft", deren oberster Leitsatz die sogenannte Selbstverwirklichung ist, kann eine unerwünschte Schwangerschaft nur stören. Mit der Verhütung kann man zwar etwas dagegen "machen". Wenn diese versagt, muss man wiederum etwas dagegen "machen" können. So ist in einer von einem Machbarkeitswahn befallenen Gesellschaft der Schritt von der Verhütungsmentalität zur Abtreibungsmenntalität sehr klein.

Die Christdemokraten setzen auf Beratung. Die Tötung von alten Familienangehörigen nach erfolgter Beratung lehnen sie noch ab. Die Freisinnigen anerkennen Notlagen, welche eine Abtreibung rechtfertigen. Die straflose Tötung eines Kindes nach der Geburt in Notsituationen lehnen sie noch ab. Die Sozialdemokraten sind froh darüber, dass endlich eine "sachliche Auseinandersetzung" geführt und eine "ausgewogene Lösung" gefunden werden konnte. Da liegt genau das Problem. Man hat aus dem ungeborenen Kind eine Sache gemacht im Eigentum der Mutter. Mit Sachen, die mir gehören, kann ich machen, was ich will. Es wird inzwischen zwar meist nicht mehr von "Schwangerschaftsgewebe" gesprochen, sondern vom "ungeborenen Leben", ja sogar vom "Kind". Aber die Konsequenzen daraus werden noch nicht gezogen. Es wird immer noch verdrängt, dass das ungeborene Kind genauso ein Mensch ist wie das geborene. Und was denn soll "ausgewogen" sein bei einer Lösung, die ein Menschenleben kostet?

Die Gesetzesänderung wurde begründet vor allem mit dem "Selbstbestimmungsrecht der Frau". Das Abstimmungsergebnis sei ein Sieg für die Frauen. Die Entscheidung über Leben oder Tod des Kindes soll während den ersten drei Monaten ausschliesslich in der freien Entscheidung der Mutter liegen. Aber die Freiheit der Mutter, das eigene Kind zu töten bzw. töten zu lassen gibt es nicht. Denn das ist ein Angriff der Mutter auf sich selbst, ein selbstzerstörerischer Akt. Dieses Selbstbestimmungsrecht wird sich als Bumerang herausstellen. Frau Bundesrätin Metzler möchte im Abstimmungsresultat keine "Banalisierung" der Abtreibung sehen. Ich kann sie beruhigen. Zwar wird das neue Gesetz zunächst einen banalisierenden Effekt haben. Aber die Folgen der Abtreibung für die betroffenen Frauen werden deren Banalisierung sicher verhindern. In 50 Jahren wird ein neuer "Bergier-Bericht" untersuchen, wie ein Gesetz möglich wurde, das unschuldige Kinder vernichtet. Früher oder später wird sich auch in diesem Bereich die Wahrheit durchsetzen.

Vor allem in katholischen Gegenden hat in den vergangenen Jahrzehnten ein Gesinnungsumschwung in Richtung Straflosigkeit der Abtreibung stattgefunden. Es ist den Schweizer Bischöfen offensichtlich nicht gelungen, die Pfarreien und Kirchgemeinden zur Ablehnung der Fristenregelung zu motivieren. Zu gross waren die Widerstände wohl auch beim kirchlichen "Personal". Zu lange hat man es versäumt, den ganzen Fragenkomplex der Weitergabe des Lebens angemessen zu thematisieren. Es fällt ohnehin auf, dass der Kampf um den Lebensschutz der ungeborenen Kinder weniger von den "Landeskirchen" als von privaten Vereinigungen geführt wird, in denen sich Gläubige verschiedener Bekenntnisse und Weltanschauungen engagieren. Die Initiative für Mutter und Kind ist stark abgelehnt worden. Das ist wohl hauptsächlich dem Umstand zuzuschreiben, dass sie in der Öffentlichkeit von Anfang an einseitig als Verbotsinitiative vorgestellt wurde. Die Verankerung der Hilfe für die Mütter in Not in der Verfassung wurde systematisch verschwiegen.

Immerhin hat ein Viertel der Stimmenden die Fristenregelung abgelehnt. Zu diesem Ergebnis haben in verdankenswerter Weise auch diejenigen beigetragen, welche für die Initiative eintraten. Im Sinne eines gut schweizerischen Minderheitenschutzes müssten nun in Zukunft ein Viertel der Ausbildungsplätze für Gynäkologen, Hebammen und Krankenschwestern für solche Kandidaten und Kandidatinnen reserviert sein, welche aus Gewissensgründen die Mitwirkung bei Abtreibungen ablehnen. Denn es gibt in diesem ethisch so sensibeln Bereich auch ein Recht der Mütter, von gleichgesinntem medizinischem Personal betreut zu werden.

 

Unsere Stimme gehört den Ungeborenen. Wir kämpfen weiter!